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2. Fall: Myelodysplastisches Syndrom mit isoliertem 5q- Defekt
Autor: T. Haferlach | Bild-/Ton-Vortrag siehe hier
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Entnahmeort: Knochenmark Färbung: panoptisch
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Abb 5: Ein solcher mononukleärer Mikromegakaryozyt ("Spiegeleiform") muss an die Diagnose 5q- Syndrom denken lassen, allerdings nur dann, wenn der Blastenanteil unter 5% im Knochenmark liegt (nach WHO-Klassifikation), sonst wäre das eine "refraktäre Anämie mit Blastenüberschuss" (RAEB I mit 5-9% oder RAEB II mit 10-19% Blasten im Knochenmark).
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Entnahmeort: Knochenmark Färbung: panoptisch
Abb. 6: Die Zellen haben relativ kreisrunde Kerne; im Vergleich zu dem klassischen Megakaryozyten ein knappes Zytoplasma.
Entnahmeort: Knochenmark
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Abb. 7: Weisen die anderen Zellreihen in diesem Fall ausgeprägte Dysplasien auf? Hier zu sehen ein Pseudopelger-artiger Kern eines Granulozyten, dieser ist kaum granuliert.
Entnahmeort: Knochenmark
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Abb. 8: Diese beiden Granulozyten zeigen auch keine intakte Ausreifungsfähigkeit. Neben den Dysplasien in der Megakaryopoese (Verdachtsdiagnose 5q- Syndrom) weist also auch die Granulopoese Dysplasien auf.
Entnahmeort: Knochenmark
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Abb. 9: Dysgranulopoetische Veränderungen in den Granulozyten - weniger in der Erythropoese, die hier kaum vertreten ist -, bei normal dargestellten Thrombozyten und peripherem Leukozytenwert von 5600 µ/l. In der WHO-Definition zum 5q- Syndrom steht "mostly Dyserythropoesis" und nicht "only"; somit ist dieser Befund noch mit einem 5q- Syndrom vereinbar.
Entnahmeort: Knochenmark
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Abb. 10: Ein mononukleärer Mikromegakaryozyt. Die auf diesem Bild zu sehenden Zellveränderungen zusammen mit der Klinik (makrozytäre Anämie, Thrombozytose, leichtgradige Leukopenie) führen schnell zur Verdachtsdiagnose 5q- Syndrom; man darf sich von der Morphologie her aber nicht zu sicher sein (siehe Abb. 7-9 und die Beurteilung oben). |
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